Versicherung

Zuzahlung bei gesetzlich Krankenkassenversicherten Personen

Leider übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht alle entstehenden Behandlungskosten. Der Sachleistungs- und Festzuschusskatalog der BEMA wird den aktuellen zahnmedizinischen Möglichkeiten nicht gerecht. Aus diesem Grunde entstehen bei der Behandlung nach neuesten Erkenntnissen eventuell Finanzierungslücken, die von Ihnen als Patient zu tragen sind. Über die Zusatzkosten werden Sie individuell vor Beginn der Behandlung aufgeklärt.

Zusatzversicherung

Um die, bei hochwertiger Behandlung entstehenden Kosten nicht oder nicht vollständig tragen zu müssen empfiehlt sich eine Zahnzusatzversicherung, die die Finanzierung des Eigenanteils übernimmt.

Privatkrankenversicherte Personen

Wir rechnen nach GOZ und GOÄ ab. Hierbei werden Steigerungsfaktoren, die über den 3,5 fachen Satz hinausgehen vorab mit Ihnen besprochen. Die von uns erstellte Rechung reichen Sie bitte bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Je nach dem von Ihnen abgeschlossenen Tarif werden Ihnen die Kosten erstattet.